Arbeitsstättenverordnung: Groko plant Griff ins Klo

10. April 2015

Tageslicht für Toiletten am Arbeitsplatz

Gesetze können ganz schön kurios sein: Siehe die neusten Entwicklungen im Arbeitsrecht

In Sachen Arbeitsrecht gibt es neue Entwicklungen: Tageslicht soll beim Aktenstudium helfen.

Das  Gesetz hat manchmal schon sehr seltsame Sachen parat: Wussten Sie zum Beispiel, dass es Männern in Miami verboten ist in der Öffentlichkeit einen Morgenmantel ohne Gürtel zu tragen? Oder, dass Frauen in Tucson keine Hosen tragen dürfen? Flirtfreunde sollten sich von Little Rock in Arkansas fernhalten, denn dort können flirtende Blicke auf der Straße eine 30-tägige Haftstrafe zur Folge haben. Und in Alabama nehmen sie es mit dem Sonntag als Tag der Ruhe sogar besonders ernst: Nicht mal Dominospielen darf man an diesem Tag. Lust auf mehr kuriose Gesetze? Schauen Sie hier oder hier vorbei.

Kurios, diese Gesetzgebungen nicht wahr? Nun könnte man ja meinen, dass sich diese Seltsamkeiten auf die USA beschränken, doch das ist falsch gedacht. Auch in Deutschland hat die Rechtsprechung so einiges Wunderliches zu bieten, vor allem, wenn wir uns mal die neusten Entwicklungen im Arbeitsrecht anschauen:

Arbeitsstättenverordnung – Jetzt geht es um die Toiletten

Zurzeit treibt es die Große Koalition ziemlich bunt. Bund und Länder diskutieren über die neue Arbeitsstätten-Verordnung. Toiletten, Teeküchen, Kleidung und Archive – Sie sehen schon es geht um die wirklich wichtigen Dinge im Arbeitsleben.

In der neuen Verordnung gibt es mehrere Paragraphen, die doch recht seltsam erscheinen – und Unternehmern richtig Angst machen. Zum Beispiel wird aufgeführt, dass jeder Beschäftigte eine „abschließbare Kleiderablage“ haben muss. Nein, eine Kleiderstange oder ein Kleiderhaken reichen nicht. Ein abschließbarer Spind muss her. Wir persönlich sind ja große Fans von Spinden und Schließfächern, doch, wenn jeder Beschäftigte, egal ob im DAX-Unternehmen oder im Frisiersalon einen abschließbaren Spind bekommen müsste, dann würde das manche Unternehmen sicherlich vor sehr große Raumprobleme bringen.

Das wäre aber bei weitem nicht das größte Problem: Was den Unternehmern noch viel größere Sorgen bereitet, ist die neue Toiletten-Regelung. Nun gut, es geht nicht nur um Toiletten, sondern um „Arbeitsräume, Sanitär-, Pausen-und Bereitschaftsräume, Kantinen, Erste-Hilfe-Räume und Unterkünfte“. Diese müssen laut der Regelung ausreichend Tageslicht erhalten. Das heißt in der Praxis: Toiletten (und andere Räume) müssen mit Fenstern oder Tageslicht Sports ausgestattet werden. Denn die 5 Minuten die man dort verbringt, ohne Tageslicht auszuhalten, wäre natürlich unzumutbar. Das Ganze ist nicht nur teuer und ein großer Aufwand für Unternehmen, sondern berücksichtigt auch nicht die Fälle, in den Fenster oder andere Lösungen bautechnisch gar nicht möglich sind.

Andere Kuriositäten: Archive und Abstellräume müssen eine Raumtemperatur von mindestens 17 Grad haben und Arbeitgeber sollen auch die Home Offices ihrer Mitarbeiter kontrollieren und überprüfen.

Die Bundesregierung soll es richten

Arbeitsstättenverordnung meets Arbeitsschutzverordnung

Arbeitsstättenregelung: Jetzt greift die Bundesregierung ein

Eigentlich hatte das Kabinett die Regelung schon verabschiedet, doch der Bundesrat hat die Verordnung nach Einsicht wieder zurück an die Bundesregierung geschickt. Von dort aus heißt es, dass das Arbeitsministerium schon Verbesserungen an der Verordnung vorgenommen hat. Doch welche das sind, das wird sich wohl noch herausstellen.
Wir vom moebelshop24-Team haben in der Vergangenheit ja schon Artikel zur Beleuchtung im Büro verfasst, also vielleicht kommt in Zukunft ja auch etwas zur perfekten Beleuchtung für Toiletten. Seien Sie gespannt!

Quellen: http://www.tagesschau.de/inland/arbeitsschutzverordnung-101.html und http://www.derwesten.de/politik/auf-firmen-toiletten-soll-tageslicht-zur-pflicht-werden-id10267742.html


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