Karneval im Büro – Zwischen Helau und Alaaf mit Moebelshop24

6. Februar 2015

Karneval im Büro: So wird es ein Erfolg

Karneval im Büro? Durchaus möglich mit unseren Tipps

Die „fünfte Jahreszeit“ wird er genannt, der Karneval. Ob in Köln, Düsseldorf oder Mainz – in der närrischen Zeit wird viel und gerne gefeiert, gelacht, sich kostümiert. Selbst in Bayern und Thüringen kommt man um den „Fasching“ nicht herum.
Bekanntlich beginnt die Zeit der Narren am 11.11 um 11:11 Uhr, die meisten Veranstaltungen jedoch finden am „schmotzigen Donnerstag“ statt und gehen bis Faschingsdienstag. Am Aschermittwoch ist der Spaß dann auch schon wieder vorbei.

Von Krapfen, Kostümen und Karnevalsumzügen

Karneval im Büro: Es darf etwas lockerer zugehen

Ein bisschen Spaß muss sein: Das gilt auch für Karneval im Büro

Bräuche gibt es zur Karnevalszeit viele. Umzüge mit Wägen und Kostümierungen sind gerngesehene Events zur Karnevalshochzeit. Es werden Süßigkeiten und Blumen geworfen, für Kinder und Erwachsene gleichermaßen ein Spaß. Nach den Anstrengungen des Umzugs gibt es dann, natürlich in Anwesenheit des Prinzenpaares Krapfen (oder waren es Berliner? Pfannkuchen? Naja, Sie verstehen was wir meinen) und für die Volljährigen ein (oder zwei) Schnäpschen.
Doch wie ist das eigentlich mit der Arbeit? Was ist, wenn Karnevalsumzüge dem Arbeiten am Schreibtisch vorgezogen werden? Ist Karneval im Büro erlaubt? Wie bringt man am besten ein bisschen Karnevalsstimmung ins Büro? Wir haben ein paar Dos&Don’ts für Sie gesammelt:

Don’t: Blau machen. Karneval mag zwar für viele als heilig gelten, doch einen generellen Anspruch auf einen freien Tag gibt es auch Rosenmontag nicht. Also bitte nicht einfach so fehlen! Auch Krankmeldungen könnten an Karnevalstagen falsch interpretiert werden. Haben Sie aber noch Urlaubstage frei, spricht nichts dagegen diese für die Karnevalsfeier herzunehmen.

Do: Verkleidungen sind meist okay, vor allem, wenn Sie keinen Kundenkontakt haben. Aber auch hier gilt: Vorsicht ist geboten. Bei der Kostümwahl kann schnell auch einmal ein Fauxpas passieren. Vermeiden sie Verkleidungen, die als Anspielungen auf Chef oder Kollegen verstanden werden können. Auch Kostüme wie „der Indianer“ oder „der Chinese“ sollten sie, nicht nur im Büro, lassen, weil diese mit rassistischen Klischees spielen.

Don’t: Don’t: Wie an allen Arbeitstagen im Büro, ist auch während der Karnevalszeit, übermäßiger Alkoholkonsum fehl am Platz. Grundsätzlich ist Alkohol tatsächlich am Arbeitsplatz erlaubt. Wenige Arbeitgeber werden etwas gegen ein Bier oder ein Gläschen Sekt haben, doch übertreiben sollten Sie es trotzdem nicht. Anstoßen im Büro gilt nämlich als Firmenfeier, wer ausfällig wird, muss demnach mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen. Hat Ihr Arbeitgeber dagegen ein striktes Alkoholverbot ausgesprochen, müssen Sie sich auch daran halten.

Do: „Helau!“ und „Alaaf!“ gehören zum Karneval wie die Marmelade zum Krapfen (Berliner, Pfannkuchen …). Der verbale Tusch ist, solange er nicht stört, auch im Büro erlaubt und kann zur Karnevalszeit auch schon einmal das tägliche „Guten Morgen“ ersetzen. Damit Sie sich keinen Fauxpas erlauben: In Köln ruft man „Alaaf!“, während es in Mainz und Düsseldorf „Helau!“ heißt.

Don’t: Das Verteilen von „Bützchen“, also Wangenküsschen, ist zu Karneval ein alter Brauch, der durchaus auch kritisch gesehen wird. Eines steht fest: Im Büro hat das Bützchen geben nichts zu suchen und sollte im Allgemeinen nur auf gute Freunde außerhalb der Arbeitszeit beschränkt werden.

Weiberfastnacht: Mit der Schere gegen das männliche Statussymbol

Das Grauen für alle Barney Stinsons im Büro, der Schreck der die noch so schönste Garderobe zerstört, ein Brauch der von vielen Männer des Typs „Business-Mann im Anzug“ als gar barbarisch angesehen wird: das Abschneiden der Krawatte zur Weiberfastnacht. Männer sehen es schweißgebadet in ihren schlimmsten Albträumen vor sich: Die Schere kommt immer näher und näher und schwupp die (schöne, neue, Seiden-)Krawatte ist ab. Müssen Männer (und Frauen, die gerne Krawatten tragen) dieses Schicksal wirklich stillschweigend hinnehmen? Verschwindet an Weiberfastnacht tatsächlich das Recht auf Eigentum?
Da können wir Sie beruhigen, natürlich verschwindet das Recht auf Eigentum nicht, nur weil Weiberfastnacht ist. Wird das Eigentum eines anderen beschädigt, macht sich der Täter grundsätzlich schadensersatzpflichtig. Narrenfreiheit gibt es also auch an Karneval nicht. Doch, wer in einer Karnevalsregion an diesem Tag mit einer Krawatte zur Arbeit erscheint, muss damit rechnen, Opfer der Schere zu werden. Juristisch ist hierbei von einer stillschweigenden Einwilligung auszugehen.
Tipp an die Männer: Vielleicht sollten Sie ihrer alten, fleckigen Homer-Simpson-Krawatte an diesem Tag mal Auslauf gönnen. Oder Sie machen Weiberfastnacht einfach zum „Casual-Friday“ und lassen die Krawatte daheim.

Über alle Sitten und Unsitten zur Karnevalszeit im Büro, gibt es auch hier noch ein lehrreiches Quiz, mit dem Sie Ihre Kenntnisse in Sachen Karneval überprüfen können.


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